Nachweis der Deutschkenntnisse

Das Studium an der LMU setzt ausreichende Deutschkenntnisse voraus (Ausnahme: englischsprachige Master- und Promotionsprogramme). Bei der Bewerbung und Einschreibung müssen Sie daher einen Sprachnachweis erbringen.

Sprachnachweis zur Immatrikulation

Bei der Immatrikulation muss einer der folgenden Nachweise vorgelegt werden, diese gelten unbefristet:

  • DSH 2: Zeugnis über das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Mehr Infos: Deutschkurse bei der Universität München e.V. Wir akzeptieren auch die DSH-2 Prüfungen anderer deutscher Hochschulen (sofern das Zeugnis der Musterprüfungsordnung entspricht).
  • TestDaF-Niveaustufe 4: Test Deutsch als Fremdsprache mit der Niveaustufe 4 in allen 4 Teilfertigkeiten. Falls eine Niveaustufe mit weniger als 4 Punkten bestanden wird, kann der Test nicht akzeptiert werden.
  • telc Deutsch C1 Hochschule: Europäisches Sprachenzertifikat
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe (DSD II)
  • Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts, München
  • Goethe-Zertifikat C2: GDS des Goethe-Instituts
  • Österreichisches Sprachdiplom C2 (ÖSD Zertifikat C2)
  • Abschlusszeugnis einer deutschen höheren Bildungseinrichtung (mindestens auf dem Niveau eines Gymnasiums, eines Studienkollegs, einer Fachhochschule, Hochschule) oder eines entsprechenden Abschlusszeugnisses aus Österreich, Luxemburg, Südtirol oder der deutschsprachigen Schweiz bei nachweislich deutschsprachigen Studiengängen
  • „Gemischtsprachiges International Baccalaureate an ausländischen Schulen mit Deutschunterricht“ (GIB), wenn die IB-Fächer Biologie und Geschichte auf Deutsch unterrichtet wurden

Sprachnachweis zur Bewerbung

Bei der Bewerbung muss eines der oben genannten Zeugnisse spätestens bis zum Bewerbungsschluss (15. Juli/15. Januar) vorgelegt werden.

Nachreichungen sind nicht möglich!

Sofern Sie sich bereits in Deutschland aufhalten, und noch keine der Deutschprüfungen erworben haben, erhalten Sie von uns eine Platzkarte für die DSH-Prüfung im Juli bzw. Dezember bei DKFA e.V., wenn Sie sich vor dem Prüfungstermin beworben haben.

Nicht-EU-Staatsangehörige, die noch kein Sprachdiplom erworben haben, können bei der Bewerbung für ein zulassungsfreies Fach ihre Deutschkenntnisse auch durch die aktuelle Teilnahme an einem Intensiv-Deutschkurs oder ein anderes B2-Zertifikat (nicht älter als 12 Monate) nachweisen:

  • Es muss mindestens die Niveaustufe B2 des europäischen Referenzrahmens erreicht werden (Achtung: Ohne diesen Nachweis wird Ihr Antrag abgelehnt!).
  • Sprachschulen im Ausland müssen vom Goethe-Institut zertifiziert sein.
  • Die Teilnahme an dem Intensiv-Deutschkurs darf nicht länger als 12 Monate vor Ablauf der Bewerbungsfrist (15.1. bzw. 15.7.) zurück liegen, das B2-Zertifikat darf nicht älter als 12 Monate sein.
  • Es muss eine Teilnahmebescheinigung (Abschluss des Kurses) vorgelegt werden. Eine Anmeldebestätigung ist nicht ausreichend.
  • Dieser Nachweis bestätigt den Ausbildungsstand zum Zeitpunkt der Bewerbung. Die Sprachprüfung DSH 2 (oder einer der anderen C1/C2-Nachweise, siehe Liste oben) muss bis zum Zeitpunkt der Immatrikulation erfolgt sein (nicht jedoch für das Studienkolleg). Ein Universitätsstudium der deutschen Sprache im Ausland gilt nicht als Nachweis der Prüfung.

Die Mindestkenntnisse auf B2-Niveau müssen Sie bei der Bewerbung nachweisen. Wenn Sie die Mindestkenntnisse nicht durch eine aktuelle Teilnahmebescheinigung oder ein entsprechendes Zertifikat nachweisen, erfüllen Sie eine der Zulassungsbedingungen nicht. Bitte beachten Sie, dass das International Office Sie zur DSH-Prüfung einlädt, zu der Sie sich dann selbstständig anmelden müssen. Wenn Sie sich entscheiden, nicht an dieser Prüfung teilzunehmen, müssen Sie bis zu der in Ihrem Bescheid angegebenen Immatrikulationsfrist ein anderes Sprachzertifikat (siehe Liste oben) vorlegen. Es gelten keine vorläufigen Prüfungsergebnisse oder per E-Mail versandte Ergebnisse, sondern nur das Originalzertifikat. Bei Immatrikulation benötigen Sie als Nachweis das Original.

EU-Staatsangehörige, die noch keine Sprachdiplom erworben haben, können die Sprachprüfung DSH 2 (oder einer der anderen Nachweise) bis zum Zeitpunkt der der Immatrikulation nachreichen.

Deutschkurse

Die LMU und mehrere angeschlossene Einrichtungen bieten sowohl vorbereitende als auch studienbegleitende Sprachkurse für internationale Studierende an.

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