Nachweis der Deutschkenntnisse
Das Studium an der LMU setzt ausreichende Deutschkenntnisse voraus (Ausnahme: englischsprachige Master- und Promotionsprogramme). Bei der Bewerbung und Einschreibung müssen Sie daher einen Sprachnachweis erbringen.
Das Studium an der LMU setzt ausreichende Deutschkenntnisse voraus (Ausnahme: englischsprachige Master- und Promotionsprogramme). Bei der Bewerbung und Einschreibung müssen Sie daher einen Sprachnachweis erbringen.
Bei der Immatrikulation muss einer der folgenden Nachweise vorgelegt werden, diese gelten unbefristet:
Bei der Bewerbung muss eines der oben genannten Zeugnisse spätestens bis zum Bewerbungsschluss (15. Juli/15. Januar) vorgelegt werden.
Nachreichungen sind nicht möglich!
Sofern Sie sich bereits in Deutschland aufhalten, und noch keine der Deutschprüfungen erworben haben, erhalten Sie von uns eine Platzkarte für die DSH-Prüfung im Juli bzw. Dezember bei DKFA e.V., wenn Sie sich vor dem Prüfungstermin beworben haben.
Nicht-EU-Staatsangehörige, die noch kein Sprachdiplom erworben haben, können bei der Bewerbung für ein zulassungsfreies Fach ihre Deutschkenntnisse auch durch die aktuelle Teilnahme an einem Intensiv-Deutschkurs oder ein anderes B2-Zertifikat (nicht älter als 12 Monate) nachweisen:
Die Mindestkenntnisse auf B2-Niveau müssen Sie bei der Bewerbung nachweisen. Wenn Sie die Mindestkenntnisse nicht durch eine aktuelle Teilnahmebescheinigung oder ein entsprechendes Zertifikat nachweisen, erfüllen Sie eine der Zulassungsbedingungen nicht. Bitte beachten Sie, dass das International Office Sie zur DSH-Prüfung einlädt, zu der Sie sich dann selbstständig anmelden müssen. Wenn Sie sich entscheiden, nicht an dieser Prüfung teilzunehmen, müssen Sie bis zu der in Ihrem Bescheid angegebenen Immatrikulationsfrist ein anderes Sprachzertifikat (siehe Liste oben) vorlegen. Es gelten keine vorläufigen Prüfungsergebnisse oder per E-Mail versandte Ergebnisse, sondern nur das Originalzertifikat. Bei Immatrikulation benötigen Sie als Nachweis das Original.
EU-Staatsangehörige, die noch keine Sprachdiplom erworben haben, können die Sprachprüfung DSH 2 (oder einer der anderen Nachweise) bis zum Zeitpunkt der der Immatrikulation nachreichen.
Die LMU und mehrere angeschlossene Einrichtungen bieten sowohl vorbereitende als auch studienbegleitende Sprachkurse für internationale Studierende an.